Nutzungsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

Anbieter des Dienstes „Path to Words“ ist Leo Köpke, Nernstweg 6, 22765 Hamburg. Mit dem Absenden der Registrierung akzeptierst du diese Nutzungsbedingungen.

Leistung: Der Dienst ist ein digitaler Vokabeltrainer mit kuratierten und selbst anlegbaren Inhalten.

Beta: Der Dienst befindet sich in einer kostenlosen Beta-Phase. Funktionen können sich ändern, zeitweise nicht verfügbar sein oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, dauerhafte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Konto: Für die Nutzung ist ein Konto mit zutreffenden Angaben erforderlich; Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzung ab 16 Jahren, sonst mit Einwilligung der Sorgeberechtigten.

Eigene Inhalte: Für selbst angelegte Wörter/Listen bist du verantwortlich und sicherst zu, keine Rechte Dritter zu verletzen. Du räumst dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, für die Dauer deines Kontos geltendes Recht ein, deine Nutzerinhalte technisch zu speichern, zu verarbeiten und dir im Rahmen des Dienstes bereitzustellen; dies umfasst die technisch erforderliche Verarbeitung durch eingesetzte Dienstleister.

Zulässige Nutzung: Untersagt sind missbräuchliche oder automatisierte Zugriffe, Störungen des Betriebs, Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen und rechtswidrige Inhalte.

Rechte am Dienst: App und Lerninhalte sind rechtlich geschützt; eine Nutzung ist nur im Rahmen des Dienstes gestattet.

Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Beendigung: Du kannst dein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen. Der Anbieter kann den Dienst mit angemessener Vorankündigung einstellen. Bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder schwerwiegenden Verstößen kann eine Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

Schluss: Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.